Aufgrund der sehr unterschiedlichen Herkunftsbereiche von Althölzern kann Altholz in unterschiedlichem Maß mit Fremdstoffen belastet sein. Aus diesem Grund wird das Holz gemäß der Altholzverordnung in vier Altholzkategorien aufgeteilt:
A1 | naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde |
A2 | verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel |
A3 | Altholz mit halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel |
A4 | mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen ist PCB-Altholz |
Um die Nutzung der Altholzfraktionen zu vereinfachen, versuchen wir, die verschiedenen Altholzströme getrennt zu halten und so eine Durchmischung der unterschiedlichen Qualitäten zu verhindern.